259 € Kindergeld im Monat oder 9.756 € Freibetrag in der Steuererklärung –
was bringt dir 2026 mehr? Dieser Rechner bildet die Günstigerprüfung des
Finanzamts mit dem amtlichen Tarif des § 32a EStG nach, inklusive Soli und
Kirchensteuer.
Die Direkteingabe des zve aus dem Steuerbescheid ist genauer.
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Kindergeld / Jahr
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ESt-Ersparnis Freibetrag / Jahr
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Dein Grenzsteuersatz
Wirkung des Kinderfreibetrags im Detail
Position
Ersparnis / Jahr
Einkommensteuer (§ 32a EStG) – entscheidet die Günstigerprüfung
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Solidaritätszuschlag (§ 3 Abs. 2 SolzG 1995 – gilt in beiden Fällen)
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Kirchensteuer (§ 51a EStG – gilt in beiden Fällen)
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Wirkung gesamt
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Rechenweg nachvollziehen
Die Günstigerprüfung einfach erklärt
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege, Familien zu entlasten –
genutzt wird immer nur einer. Das Finanzamt rechnet bei der Steuererklärung
beide Varianten durch und wählt automatisch die für dich bessere:
Kindergeld
Kinderfreibetrag
Auszahlung
259 € monatlich (3.108 € / Jahr je Kind)
Wirkt über niedrigere Steuer im Bescheid
Mechanik
Direkte Zahlung der Familienkasse
zve sinkt um 9.756 € je Kind → ESt, Soli und Kirchensteuer sinken
Lohnt sich, wenn …
Grenzsteuersatz unter ~32 %
Grenzsteuersatz über ~32 % (Splitting: ab ca. 84.000 € zve)
Beantragung
Antrag bei der Familienkasse
Automatisch via Anlage K (Günstigerprüfung)
Das Detail, das einfache Faustformeln übersehen: Bei Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer werden die Kinderfreibeträge immer berücksichtigt –
egal wie die Günstigerprüfung ausgeht (§ 3 Abs. 2 SolzG 1995, § 51a EStG).
Diese Ersparnis bekommt deine Familie so oder so; entscheidend für den
Vergleich „Kindergeld oder Freibetrag“ ist allein die Einkommensteuer-Ersparnis.
Genau so rechnet dieser Rechner – nachvollziehbar im Rechenweg.
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das gezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich günstiger ist (§ 31 EStG). Ist die Einkommensteuer-Ersparnis des Freibetrags höher als das Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das bereits erhaltene Kindergeld verrechnet. Du musst nichts beantragen – die Prüfung läuft über die Anlage K.
Muss ich mich zwischen beidem entscheiden?
Nein – und das ist der wichtigste Punkt: Beantrage das Kindergeld immer. Es fließt monatlich und wird im ungünstigsten Fall nur gegengerechnet. Du kannst durch die Wahl nichts verlieren, aber ohne Kindergeld-Antrag verlierst du auf jeden Fall die monatlichen Zahlungen.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Faustregel 2026: Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ab rund 84.000 € zu versteuerndem Einkommen und bei Alleinerziehenden ab rund 42.000 € beginnt der Kinderfreibetrag zu gewinnen. Je höher dein Grenzsteuersatz über 32 % liegt, desto eher lohnt er sich.
Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Auf dem Steuerbescheid: die Zeile „zu versteuerndes Einkommen“ (zve). Alternativ schätzt dieser Rechner es aus dem Bruttojahresgehalt (minus Werbekostenpauschale und Arbeitnehmer-Socialabgaben) – die Direkteingabe ist genauer.
Wirkt der Kinderfreibetrag auch auf Soli und Kirchensteuer?
Ja – und zwar unabhängig davon, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist: Bei Solidaritätszuschlag (§ 3 Abs. 2 SolzG 1995) und Kirchensteuer (§ 51a EStG) werden die Kinderfreibeträge in der Steuererklärung immer berücksichtigt. Diese Ersparnis bekommst du so oder so; in die Günstigerprüfung fließt sie deshalb nicht ein. Der Rechner weist sie separat als Zusatz-Ersparnis aus.
Bis wann gibt es Kindergeld überhaupt?
Bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis zum 25. Geburtstag (§ 32 EStG). Bei Erwerbslosigkeit nach der Ausbildung endet es mit dem 21. Geburtstag.
Zählt der Kinderfreibetrag für jedes Kind einzeln?
Ja: 9.756 € pro Kind und Jahr 2026 – davon 6.828 € für das sächliche Existenzminimum und 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA). Zusammen veranlagte Eltern erhalten den vollen Betrag automatisch; getrennte je zur Hälfte.